Was ist| der Pfarrgemeinderat?

Aufgaben des Pfarrgemeinderats

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist der vom Diözesanbischof eingesetzte Pfarrpastoralrat zur Förderung der gesamten Seelsorgstätigkeit in der Pfarrei. Er ist ein beratendes Organ, durch das die Gläubigen dem Pfarrer in pastoralen Belangen helfen können.

Das Gremium bildet Ausschüsse, die sich mit den Themen "Trauerarbeit", "Gemeindekatechese - Kinder und Familie", "Pfarrbücherei", "Nachhaltigkeit", "Feste und Feiern", "Caritas" beschäftigen.

Der Pfarrgemeinderat wird von den Pfarrangehörigen für 4 Jahre gewählt.
In St. Martin gehören dem PGR 15 Gewählte an und 3 Berufene, dazu kommen die hauptamtlichen Mitglieder.
Die nächste Wahl zum PGR findet 2026 statt. Zum Sprecher des Pfarrgemeinderates wurde Dr. Harald Sturm gewählt.
Die derzeitigen Mitglieder des PGR sind:

Stadtpfarrer Franz Reitinger
Kaplan Matthias Meckel
Gemeindereferentin Verena Grillmayer

Dr. Harald Sturm, Sprecher
Eva Eder, Stellvertreter
Markus Prölß, Schriftführerin
Julia Auer
Adolf Diewald
Bernhard Eder
Marianne Ertl
Marion Fritz
Petra Furthner
Alfred Gehrke
Bettina Kraft
Christine Plecher
Peter Pritzl
Sonja Reichhart
Beate Sagmeister
Jürgen Stern
Engelbert Schiller
Ulrich Weiler